Wahl der Vorschlagsliste Verwaltungsrichter

Veröffentlicht am 01.08.2020 in Kreistagsfraktion
 

Stellungnahme der SPD-Fraktion

Die Wahl zur Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe für die kommenden 5 Jahre wurde als geheime Wahl beantragt. Die SPD-Fraktion war sich darin einig, ihre Stimmen allen Kandidat*innen der vorschlagenden Parteien Zu geben mit Ausnahme von Kandidaten der AfD, die auch im Kreistag vertreten sind. Begründen lässt sich dies mit dem Zweifel an der für das Amt des ehrenamtlichen Richters erforderlichen uneingeschränkten Rechtsstaatlichkeit dieser Personen. Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter wird erwartet, dass man Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus seinem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringt. Es gelten Grundsätze und diese Personen sind

1. an Gesetz und Recht gebunden

2. in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung mit denselben Rechten und derselben Verantwortung betraut wie hauptamtliche Richter*innen und

3. bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.

Die einschlägigen Äußerungen, auch in sozialen Medien, von Personen aus der Vorschlagsliste der AfD nährt Zweifel, dass alle diese Punkte auch in Bezug auf unsere freiheitlich demokratisch Grundordnung mitgetragen werden und wir halten es für geboten, dass jeder Kreisrat, jede Kreisrätin solche Zweifel mit der Nichtwahl ausdrücken kann.

 

 

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