Kommunalwahl BW 2014 am 25.04.2014

Mischen Sie sich ein!
Lassen Sie sich aufstellen!
Gehen Sie zur Wahl!

Am 25. Mai 2014 haben rund 8,5 Millionen Wahlberechtigte, darunter 600.000 Unionsbürgerinnen und -bürger, in Baden-Württemberg wieder die Wahl: Gewählt werden die Kreisräte in den 35 Landkreisen, die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Ortschaftsräte von insgesamt circa 1.640 Ortschaften. In der Region Stuttgart wird außerdem die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart neu gewählt. Die Kommunalwahl findet zusammen mit der Europawahl statt.

Bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler sowohl Stimmen häufeln (kumulieren) als auch Kandidatinnen und Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren). Wahlberechtigt sind deutsche Gemeindebürger wie auch ausländische Mitbürger aus der EU. 

Der Begriff Kommune heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt Gemeinde, allerdings werden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und die Landkreise bezeichnet. Juristisch sind die Kommunen Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Neben den Gemeinden gibt es die Landkreise und den Verband Region Stuttgart. Sie bilden die Ebenen der Kommunalverwaltung. 

Rund 20.000 Gemeinderatsmandate sind alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen neu zu vergeben. In den 35 Landkreisen geht es um rund 2.300 Kreistagssitze. Dazu kommen noch in 410 Gemeinden Ortschaftsratswahlen für rund 13.000 Mandate in 1.700 unselbständigen Gemeinden. Von ihrem Wahlrecht machten 2009 nur noch 50,7 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. 

Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil das Kommunalwahlrecht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht - eine Persönlichkeitswahl. Aus unmittelbarer Betroffenheit und eigener Kenntnis der Sachlage können sich Wählerinnen und Wähler ein gutes Bild von der Eignung der Bewerber und ihrer Konzepte machen. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise aktiv an kommunalen Entscheidungen mitwirken, etwa im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit oder der Bürgerbeteiligung. 

Die Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in einer Gemeinde wohnen. Sie kann direkt beobachtet, aber auch beeinflusst werden. Schätzungsweise 80 Prozent aller Angelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger mit dem "Staat" in Kontakt bringen, werden von den Gemeinden erledigt, sei es die Wasserversorgung, die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, das Schwimmbad, das Theater, die Schulen, der Kindergarten, das Ausstellen eines neuen Personalausweises usw.

 

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